Diese Bereiche sind 2022 im Fadenkreuz der ungarischen Verbraucherschutzbehörden

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Ministerium veröffentlicht Kontrollprogramm – Verbraucherschutzkontrollen des Jahres 2022

Das ungarische Ministerium für Innovation und Technologie (ITM) hat sein Programm für verbraucherschutzrechtliche Kontrollen und Untersuchungen im Jahr 2022, das sog. einheitliche Prüfprogramm („EPP“), auf ihrer Homepage bereits veröffentlicht. Dieses Jahr warten ein noch entschlosseneres Auftreten und rund fünfzig thematische Schwerpunktprüfungen – d. h. um zwei Prüfungen mehr als im Vorjahr – seitens der Verbraucherschutzbehörden auf die Unternehmen. Welche Bereiche diesmal im Fadenkreuz der Behörden stehen, fasst Dr. Andrea Magdolna Nagy, die Leiterin des Kompetenzteams Verbraucherschutz von CERHA HEMPEL Dezső & Partner Rechtsanwälte, zusammen.

Im Fokus der Kontrollen: das Baugewerbe

Die immergrünen Bereiche der Verbraucherschutzkontrollen – wie der Umgang mit Gewährleistungs- und Garantieansprüchen, die Einhaltung der Vorschriften im Online-Handel, die Werbeverkaufsveranstaltungen, die Kontrolle von zu Ostern und zu Weihnachten angebotenen typischen Produkten und saisonalen Produkten sowie die Laboruntersuchung von Kosmetika und dem Schadstoffgehalt von Tabakprodukten – werden 2022 um einen weiteren breiten Prioritätsbereich, das Baugewerbe, ergänzt. Als neue thematische Schwerpunktprüfung erscheint die verbraucherschutzrechtliche Kontrolle des Baustoffhandels in Ziffer 16 des EPP. Sie ergänzt die in Ziffer 35 erwähnten und aus dem Vorjahr bereits bekannten zielgerichteten Kontrollen von Bauprodukten durch die Marktüberwachungsbehörde. Auf jeden Fall empfehlenswert ist daher die Anpassung des Inhaltes von Leistungserklärungen und Produktdokumentationen an die seit dem 16. Juli 2021 geltenden neuen europäischen und ungarischen Anforderungen der Marktüberwachung. Außerdem werden die ungarischen Verbraucherschutzbehörden im Jahr 2022 auch das Vorliegen ungarischer Gebrauchsanweisungen überall kontrollieren.

Glutenfreie und laktosefreie Produkte, Greenwashing

Um irreführende Produktangaben zu unterbinden, wird die Behörde – wie letztes Jahr – auch dieses Jahr Nahrungsergänzungsmittel und als neuer Bereich gluten- und laktosefreie Produkte verschärft kontrollieren. Auch vorverpackte Lebensmittel werden auf Richtigkeit ihres angegebenen Nettogewichts stärker kontrolliert. Es gibt des Weiteren zahlreiche Themen, die bereits im vorigen Jahr Gegenstand einer thematischen Schwerpunktprüfung waren und auch dieses Jahr das bleiben: von den Webshops, die „wunderversprechende“ Produkte anbieten, über den Online-Handel generell bis hin zu dem sog. Greenwashing, der – mit ernsten Risiken verbundenen – vorgetäuschten Umweltfreundlichkeit von Produkten, Unternehmensprozessen, o. Ä.Beim grünen Marketing können Unternehmen u. U. sogar das Ungarische Kartellamt (GVH) auf den Plan rufen, da irreführende grüne Verbraucherinformationen, die auch auf den Wettbewerb auf dem Markt eine nicht unerhebliche Auswirkung haben, aus Kompetenzgründen nicht gegenüber der jeweiligen örtlich zuständigen Verbraucherschutzbehörde, sondern gegenüber der Wettbewerbsbehörde zu verantworten sind, hebt Dr. Andrea Magdolna Nagy hervor.

Gebrauchtwagenmarkt und Telekommunikation nach wie vor im Visier

Wie im Jahr 2021, werden die Verbraucherschutzbehörden auch in diesem Jahr die Wahrung der Verbraucherrechte im Gebrauchtwagenhandel sowie die telefonischen Kundendienste, die Websites und das Beschwerdemanagement von elektronischen Kommunikationsdiensten und Anbietern öffentlicher Dienstleistungen unter die Lupe nehmen. Auch an wiederholten Kontrollen mit Schwerpunkt Produktsicherheit wird es im neuen Jahr nicht fehlen: Die Sicherheit von Einrichtungen von Vergnügungsparks, Abenteuerparks, Fitnessparks, Wasserparks und Kinderspielplätzen sowie die Qualität von Sonnenbrillen, Schulbedarf und Textilwaren aus – der Produktbeschreibung nach – reiner Baumwolle werden kontrolliert.

Schärfere Blicke auf Ventilatoren, Hoverboards und Elektroroller

Ein neuer Bereich der 2022 anstehenden Kontrollen ist die Produktsicherheitsprüfung von Ventilatoren, von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen und von bestimmten selbstbalancierenden Fahrzeugen wie Hoverboards, Einrädern und Elektrorollern. Wegen der ernüchternden Ergebnisse der Laboruntersuchungen des vergangenen Jahres werden die Verbraucherschutzbehörden die Vertreiber von Spielwaren – insbesondere Babyspielzeugen – auch im Jahr 2022 sowohl im Online-Handel als auch im herkömmlichen Ladenverkauf unverändert und das ganze Jahr über bei ihren aufgrund von Produktproben erfolgenden zielgerichteten Untersuchungen im Visier haben. Im diesjährigen Arbeitsprogramm der Behörden stehen ferner die vergleichende Laboruntersuchung von weißen Wandfarben, die Prüfung der Nennleistung von Power Banks und sonstigen Akkumulatoren sowie die technische Untersuchung universeller Akkuladegeräte.

Zu guter Letzt sollen in diesem Jahr auch Fälle des Inverkehrbringens von Produkten von zweierlei Qualität untersucht werden. Ab dem 28. Mai 2022 wird nämlich als irreführende und daher verbotene Geschäftspraktik gelten, wenn eine Ware in einem Mitgliedstaat in einer Form vermarktet wird, die den Anschein erweckt, dass die Ware mit einer in anderen Mitgliedstaaten vermarkteten Ware identisch sei, obwohl sich die Waren in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen wesentlich voneinander unterscheiden. Die Vermarktung von Produkten von sog. „zweierlei Qualität“ wird also nicht mehr zulässig sein, es sei denn, dass dies durch legitime und objektive Faktoren gerechtfertigt ist. Die in Ziffer 40 des EPP angeführte thematische Schwerpunktprüfung umfasst die Labor- und die vergleichende Untersuchung von chemischen Haushaltsmitteln und Kosmetikprodukten zwecks Einleitung der notwendigen behördlichen Verfahren zur Durchsetzung des Verbots der Anwendung von zweierlei Qualität. Dies bedeutet, dass sich die Anbieter von Produkten der erwähnten Art auch auf diesbezügliche Kontrollen vorzubereiten haben.„Die ungarische Verbraucherschutzbehörden sind unter den aktivsten in der Europäischen Union. Sie sind die drittaktivste Behörden, wenn es darum geht, gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen. Bereits die Aufrechterhaltung der bisherigen Ergebnisse setzt ein unverändert starkes Engagement seitens der Behörde voraus, während die neuesten Änderungen der Verbraucherschutzgesetzgebung weitere Kontrollmaßnahmen erfordern“,schließt die Leiterin des Kompetenzteams Verbraucherschutz von CERHA HEMPEL Dezső & Partner Rechtsanwälte ihre Zusammenfassung.

Ein Beitrag von Dr. Andrea Magdolna Nagy, Rechtsanwältin, Leiterin des Kompetenzteams Verbraucherschutz

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