{"id":909,"date":"2021-02-16T15:21:35","date_gmt":"2021-02-16T15:21:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.consumer.hu\/ab-ende-2020-erneut-wesentliche-aenderungen-in-den-ungarischen-rechtsvorschriften-zum-verbraucherschutz\/"},"modified":"2021-02-16T15:40:32","modified_gmt":"2021-02-16T15:40:32","slug":"ab-ende-2020-erneut-wesentliche-aenderungen-in-den-ungarischen-rechtsvorschriften-zum-verbraucherschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.consumer.hu\/de\/ab-ende-2020-erneut-wesentliche-aenderungen-in-den-ungarischen-rechtsvorschriften-zum-verbraucherschutz\/","title":{"rendered":"Ab Ende 2020 erneut wesentliche \u00c4nderungen in den ungarischen Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz"},"content":{"rendered":"Lesezeit:<\/span> 4<\/span> Minuten<\/span><\/span>\n

2020. Ende 2020 enthielten sogar zwei Ausgaben des Ungarischen Amtsblattes Magyar K\u00f6zl\u00f6ny Novellen zu bestehenden Rechtsvorschriften \u00fcber den Verbraucherschutz. Zu den Neuigkeiten geh\u00f6rt, dass ungarische Verbraucherschlichtungsstellen ihre Verfahren ab 1. Januar 2021 weitgehend auf dem elektronischen Weg abwickeln, die Verbraucherschutzbeh\u00f6rden das Inverkehrbringen von Waren von zweierlei Qualit\u00e4t ab 28. Mai 2022 mit einer Geldbu\u00dfe von mindestens 4% des Nettoumsatzes sanktionieren und die Bekanntgabe einer Preiserm\u00e4\u00dfigung nur bei gleichzeitiger Angabe des vorherigen \u2013 nicht erm\u00e4\u00dfigten \u2013 Preises erfolgen kann. Auch die Regeln f\u00fcr Vertr\u00e4ge zwischen Verbrauchern und Unternehmen \u00e4ndern sich ab 28. Mai 2022 erheblich. <\/strong><\/p>\n\n\n\n

Das in der Ausgabe 275\/2020 (11. Dezember 2020) des Ungarischen Amtsblattes Magyar K\u00f6zl\u00f6ny bekanntgemachte neue Gesetz CXXXVI\/2020 \u00fcber die \u00c4nderung einzelner Gesetze in Bezug auf den Verbraucherschutz f\u00fchrt wesentliche \u00c4nderungen im Wortlaut des ungarischen Gesetzes CLV\/1997 \u00fcber den Verbraucherschutz (nachstehend: Fgytv.) und des ungarischen Gesetzes XLVII\/2008 \u00fcber das Verbot unlauterer Gesch\u00e4ftspraktiken gegen\u00fcber Verbrauchern (nachstehend: Fttv.) ein. Parallel dazu \u00e4ndert die ungarische Regierungsverordnung 712\/2020 (30.12.2020), erschienen in der Ausgabe 296\/2020 (30. Dezember 2020) des Ungarischen Amtsblattes Magyar K\u00f6zl\u00f6ny, u. a. zahlreiche Bestimmungen der fr\u00fcheren Regierungsverordnung 45\/2014 (26.02.2014). Obwohl die Mehrheit der \u00c4nderungen erst nach l\u00e4ngerer Zeit in Kraft treten wird, setzt sich diese kurze \u00dcbersicht zum Ziel, die Aufmerksamkeit bereits jetzt auf die Wichtigkeit der Vorbereitung auf die ab 28. Mai 2022 geltenden folgenden neuen Regeln zu lenken: <\/p>\n\n\n\n

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